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28. März 2024

Hochrisikoanlagen - Tagung zu rechtlichen Aspekten beim Notfallschutz

Berlin - Ob Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Bedienungsfehler des Personals - Kernkraftwerke, Chemieparks und Sondermüllanlagen sind bei ihrem Betrieb besonderen Risiken ausgesetzt. Welche Rolle das Recht bei der Risikosteuerung und Katastrophenprävention von Hochrisikoanlagen spielt, erläutern Fachleute aus Wissenschaft und Wirtschaftspraxis am 05. Mai 2011 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ausrichter der wissenschaftlichen Tagung sind die Forschungszentren für Katastrophen- und Umweltrecht der Berliner Universität. Die Teilnahme ist kostenpflichtig.

Diskutiert werden u.a. die zivil- und strafrechtlichen Folgen von Störfällen bei Hochrisikoanlagen, die behördlichen Überwachungspflichten und Mechanismen der betrieblichen Gefahrenkontrolle in Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen. Weitere Vorträge beschäftigen sich mit den Sicherheitsabständen zu Hochrisikoanlagen im Planungs- und Störfallrecht, dem Selbstschutz der Bevölkerung und verfassungsrechtlichen Fragen der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken. Die Referenten kommen u.a. vom Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie von Vattenfall Europe, der RWE Power AG und BASF Deutschland.

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Stand der Informationen: 18. April 2011.