Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 4 (April) - ISSN 1619-2389
 
 KRISENJOURNAL
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Cybercrime - Bundeskriminalamt meldet deutliche Zunahme der Internetkriminalität

Wiesbaden - Straftaten unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik, so genannte Cybercrime, haben 2010 gegenüber dem Vorjahr um rund 19 Prozent auf 59.839 Fälle zugenommen. Das Spektrum der Straftaten reicht dabei von Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten über Datenfälschung und Datenveränderung bis zum Ausspähen und Abfangen von Daten. Der registrierte volkswirtschaftliche Schaden im Bereich Cybercrime ist um mehr als 66 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 61,6 Millionen Euro gestiegen. Das geht aus dem Bundeslagebild 2010 "Cybercrime" des Bundeskriminalamts hervor.

Der tatsächliche Schaden dürfte noch weit höher liegen. Zum einen werden besonders relevante Phänomene der Internetkriminalität - beispielsweise Phishing im Onlinebanking oder DDos-Attacken auf Server eines Unternehmens - nicht als Cyberkriminalität, sondern in anderen Kategorien der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Zum anderen geht das Bundeskriminalamt von einem hohen Dunkelfeld in diesem Deliktbereich aus, da die Straftaten von Geschädigten zum Teil gar nicht bemerkt, aus Angst vor Reputationsverlust nicht angezeigt oder durch technische Sicherungseinrichtungen nicht über das Versuchsstadium hinaus kommen.

Das Phänomen "Cybercrime" entwickelt sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts sehr dynamisch. Selbst fortgeschrittene Sicherheitsmaßnahmen wie das iTAN-Verfahren beim Online-Banking wurden schnell durch Schadsoftware überwunden. Auch die Täterstrukturen haben sich verändert. Es agieren nicht mehr wenige hochspezialisierte Straftäter, sondern international arbeitsteilig zusammenwirkende Kriminelle. Diese bieten mittlerweile komplette kriminelle Infrastrukturen zur Begehung von Straftaten in einschlägigen Foren der Internet-Schattenwirtschaft zum Kauf oder zur Miete an.

© 2011 Krisennavigator. Alle Rechte vorbehalten.
Stand der Informationen: 30. Juni 2011.


Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
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Der tatsächliche Schaden dürfte noch weit höher liegen. Zum einen werden besonders relevante Phänomene der Internetkriminalität - beispielsweise Phishing im Onlinebanking oder DDos-Attacken auf Server eines Unternehmens - nicht als Cyberkriminalität, sondern in anderen Kategorien der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Zum anderen geht das Bundeskriminalamt von einem hohen Dunkelfeld in diesem Deliktbereich aus, da die Straftaten von Geschädigten zum Teil gar nicht bemerkt, aus Angst vor Reputationsverlust nicht angezeigt oder durch technische Sicherungseinrichtungen nicht über das Versuchsstadium hinaus kommen.

Das Phänomen "Cybercrime" entwickelt sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts sehr dynamisch. Selbst fortgeschrittene Sicherheitsmaßnahmen wie das iTAN-Verfahren beim Online-Banking wurden schnell durch Schadsoftware überwunden. Auch die Täterstrukturen haben sich verändert. Es agieren nicht mehr wenige hochspezialisierte Straftäter, sondern international arbeitsteilig zusammenwirkende Kriminelle. Diese bieten mittlerweile komplette kriminelle Infrastrukturen zur Begehung von Straftaten in einschlägigen Foren der Internet-Schattenwirtschaft zum Kauf oder zur Miete an.

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