Auf der Gläubigerseite sind Treuhandlösungen häufig eine unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz des Sanierungskonzeptes und für die Bereitschaft der Gläubiger zur weiteren Unterstützung des Not leidenden Unternehmens. Basis für Treuhandlösungen ist ein Fundus an Vorratsgesellschaften, die zu verschiedensten Zwecken eingesetzt werden. Hierzu gehören u.a. die Verwertung von Sicherheiten, Durchführung von Liquidationen, treuhänderische Übernahme von Geschäftsanteilen sowie Poolführerschaften.