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16. April 2024

Ein Jahr nach der Aschewolke - Flughafenverband fordert bessere Krisenkommunikation

Berlin - Vor einem Jahr hat der Vulkanausbruch auf Island für chaotische Verhältnisse an Europas Flughäfen gesorgt. Tausende Passagiere saßen tagelang in den Terminals fest. Von den umfangreichen Luftraumsperrungen waren damals auch die Flughafenbetreiber betroffen. Nach Ansicht ihres Branchenverbandes hat die unzureichende Abstimmung zwischen den Behörden das Chaos verschärft: Während der Luftraum über Deutschland gesperrt war, mussten die Flughäfen aufgrund ihrer Betriebspflicht geöffnet bleiben. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (ADV) sieht auch ein Jahr nach den Ereignissen weiteren Handlungsbedarf auf Seiten der Politik.

"Wir brauchen unbedingt eine funktionierende Krisenkommunikation auf nationaler Ebene", sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des ADV. "Bei künftigen Störungen des Luftraumes muss sichergestellt sein, dass Ministerien, Flugsicherung, Wetterdienst, Airlines und Flughäfen reibungslos in einem Krisenstab zusammenarbeiten“. In ihrer Jahresbilanz zum Vulkanausbruch fordert die ADV als Konsequenz aus den Ereignissen u.a. Verbesserungen bei den behördlichen Krisenplänen und Kommunikationswegen sowie europaweit einheitliche Messverfahren und Grenzwerte. Gleichzeitig würdigt der Flughafenverband die bisher eingeleiteten Maßnahmen als Schritt in die richtige Richtung.

Nach Angaben der ADV sollen bis zum Jahresende 2011 rund 60 Wetterstationen in Deutschland Auskunft über die Aschekonzentration in der Luft geben. Außerdem habe der Deutsche Wetterdienst die Möglichkeiten der technischen Auswertung vorliegender Informationen weiter optimiert. In dem Fall eines erneuten Vulkanausbruchs würde der Luftraum dadurch weniger großräumig blockiert als noch vor einem Jahr. Gemeinsam mit dem Bundesverkehrministerium haben Experten außerdem vier Zonen - abgestuft nach dem Grad der Kontamination - festgelegt, in denen der Flugbetrieb bei vulkanaschebelasteter Luft geregelt wird. Für jede Zone kann individuell bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen Flugverkehr stattfinden darf.

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Stand der Informationen: 15. April 2011.