Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 4 (April) - ISSN 1619-2389
 
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   Zeitschrift für Krisenmanagement,
   Krisenkommunikation und Krisentraining
   ISSN 1867-7541
   www.krisenmagazin.de

Risikokommunikation muss auch die Grenzen staatlicher Risikovorsorge aufzeigen

Berlin - Wie weit darf staatliche Risikovorsorge gehen und wo beginnt die Bevormundung der Bürger? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer "Stakeholder-Konferenz" des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die gestern in Berlin stattfand. Rund 80 Führungskräfte aus Bundeseinrichtungen und der Wissenschaft loteten die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Gefahrenabwehr aus. Nachholbedarf sahen die Fachleute insbesondere in den Bereichen Risikowahrnehmung und Risikokommunikation.

In der öffentlichen Diskussion stehe oft das stets noch vorhandene, meist geringe Restrisiko im Vordergrund und nicht das bereits erreichte, meist recht hohe Maß an Sicherheit. Durch eine transparent gestaltete Risikokommunikation müsse daher die Kluft zwischen objektiv gemessener Sicherheitslage und subjektiv empfundenem Sicherheitsgefühl geschlossen werden. Auch gelte es, durch Offenlegung von Verfahren, Kriterien und möglichen Unsicherheiten Vertrauen für die wissenschaftliche Risikoforschung zu schaffen.

Sorgt der Staat für Sicherheit, so greift er durch administrative Maßnahmen stets auch in Grundrechte ein. Wie sicher sich die Bürger tatsächlich fühlen hänge neben anderen Faktoren auch davon ab, ob sie jenen Institutionen vertrauen, die Aussagen über Risiken treffen. Eine transparente Kommunikation des Prozesses der Risikobewertung unter Einbeziehung aller Beteiligten und der daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sei deshalb wesentlich. Das gelte auch für die Frage, welches Risiko noch akzeptabel ist bzw. wie hoch das Schutzniveau sein soll.

Weitere Informationen unter www.bfr.bund.de

© 2011 Krisennavigator. Alle Rechte vorbehalten.
Stand der Informationen: 30. November 2009.


Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
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Berlin - Wie weit darf staatliche Risikovorsorge gehen und wo beginnt die Bevormundung der Bürger? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer "Stakeholder-Konferenz" des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die gestern in Berlin stattfand. Rund 80 Führungskräfte aus Bundeseinrichtungen und der Wissenschaft loteten die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Gefahrenabwehr aus. Nachholbedarf sahen die Fachleute insbesondere in den Bereichen Risikowahrnehmung und Risikokommunikation.

In der öffentlichen Diskussion stehe oft das stets noch vorhandene, meist geringe Restrisiko im Vordergrund und nicht das bereits erreichte, meist recht hohe Maß an Sicherheit. Durch eine transparent gestaltete Risikokommunikation müsse daher die Kluft zwischen objektiv gemessener Sicherheitslage und subjektiv empfundenem Sicherheitsgefühl geschlossen werden. Auch gelte es, durch Offenlegung von Verfahren, Kriterien und möglichen Unsicherheiten Vertrauen für die wissenschaftliche Risikoforschung zu schaffen.

Sorgt der Staat für Sicherheit, so greift er durch administrative Maßnahmen stets auch in Grundrechte ein. Wie sicher sich die Bürger tatsächlich fühlen hänge neben anderen Faktoren auch davon ab, ob sie jenen Institutionen vertrauen, die Aussagen über Risiken treffen. Eine transparente Kommunikation des Prozesses der Risikobewertung unter Einbeziehung aller Beteiligten und der daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sei deshalb wesentlich. Das gelte auch für die Frage, welches Risiko noch akzeptabel ist bzw. wie hoch das Schutzniveau sein soll.

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